Präventionssport nach § 20 SGB V
Wer lange gesund und fit bleiben möchte, sollte frühzeitig anfangen, seinen Körper ausreichend auf physische Belastungen zu trainieren. Finden Sie mit uns gemeinsam Möglichkeiten, Schmerzen und andere körperliche Probleme fern zu halten, um einen beschwerdefreien Alltag möglichst lang erleben zu können.
Präventive Gesundheitskurse, die den Bestimmungen in Durchführung und Anbieterqualifikation dem Leitfaden nach § 20 SGB V entsprechen und durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert wurden, können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Unsere Kursangebote und die Qualifikation der kursdurchführenden Übungsleiter entsprechen diesen Bestimmungen, sodass die Voraussetzung zur Kostenerstattung gegeben ist.
Bitte informieren Sie sich vor Kursantritt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich an den Teilnahmegebühren beteiligt.
Teilnahmevoraussetzungen
Vor einer Teilnahme an den Präventionskursen empfehlen wir nach langer sportlicher Inaktivität eine sportärztliche Untersuchung. In Ihrem eigenen Interesse sollten Ausschlusskriterien zur Teilnahme, wie z.B. schwere Herzkreislauferkrankungen, beachtet werden.
Allgemeine Kursziele
- Kräftigung des gesamten Bewegungsapparates
- Verbesserung der Alltagsmotorik und Körperhaltung
- Förderung des eigenständigen Übens
- Erleben von Freude und Spaß am Sport in der Gruppe
- Erfahrungsaustausch und soziale Kontakte
Kursdauer
10 x 50 Minuten im Wochenrhythmus (Rücken Yoga)
10 x 60 Minuten im Wochenrhythmus (Ganzkörpertraining SPORTPROGESUNDHEIT)
9 x 60 Minuten im Wochenrhythmus (TK-Rücken Training***)
24 x 90 Minuten im Wochenrhythmus (AOK* Rehab. Muskelaufbautraining)
12 x 90 Minuten im Wochenrhythmus (IKK g.p.** Premiumkurse)
Kursleitung
Nach § 20 SGB V anerkannte Übungsleiter wie z.B. Diplomsportlehrer oder Physiotherapeuten
Kursgebühren
90 € – Nordic Walking
120/130 € – Hatha Yoga (auch online), Rücken Yoga, Ganzkörpertraining (SPORTPROGESUNDHEIT)
140 € – TK-Rücken Plus
280 € – AOK* Rehab. Muskelaufbautraining (100% Erstattung möglich)
Bezahlung der Kursgebühren
Bitte erscheinen Sie am Tag der ersten Kurseinheit etwa eine halbe Stunde eher am Kursort. Bringen Sie hierzu die Kursgebühr in bar mit. Nach Bezahlung wird Ihnen eine Quittung ausgestellt. Zur letzten Kurseinheit erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie bei Ihrer Krankenkasse eine bis zu 100 %-ige Erstattung der Kursgebühren beantragen können.
Bezuschussung
Die meisten Krankenkassen bezuschussen unsere Kurse mit bis zu 100 %. Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse nur bei einer mindestens 80 % Teilnahme an den Kursen möglich ist. Bezuschusst werden ausschließlich die reinen Kurskosten.
Sollte Ihnen die Erstattungsregelung Ihrer Krankenkasse nicht bekannt sein, informieren Sie sich bitte vor Kursantritt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenerstattung.
*AOK Sachsen Anhalt Rehab. Muskelaufbautraining – Die Teilnahme ist ausschließlich für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt möglich.
** IKK g.p. Premiumkurse – Ausschließlich für Versicherte der IKK gesund plus. Für eine Anmeldung zu diesen Kursen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
*** TK-Rücken plus – Die Teilnahme ist für Versicherte aller Krankenkassen möglich, 100% Bezuschussung für Versicherte der Techniker Krankenkasse.
****Hatha Yoga, Rücken-Yoga mit Stuhl, Ganzkörpertraining – Die Teilnahme ist für Versicherte aller Krankenkassen möglich